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Einführung E-Logbuch
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- Kategorie: Erzeugerorganisation
- Veröffentlicht am Montag, 26. März 2012 10:38
- Geschrieben von Super User
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Einführung des elektronischen Fisehereiloghuches
das nachfolgende Schreiben der BLE zur Einführung des elektronischem Logbuch ist den Fischereibetrieben zur Kenntnis zu bringen
Hamburg, 26.03.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Zusammenarbeit mit Erzeugerorganisationen und Fischereibetrieben haben
wir das elektronische Logbuch zwischenzeitlich soweit etablieren können, (lass
ein Großteil der ausrüstungspflichtigen Fischereifahrzeuge dieses System
bereits in der Praxis einsetzt.
Da gemäß Artikel 15 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 das elektronische Logbuch seit dem 1. Januar 2012 von allen Fischereifahrzeugen mit einer Länge über alles von mehr als 12 in geführt werden nuiss, ist die BLE verpflichtet, die Ausrüstung der noch nichtteilnehmenden Fischereifahrzeuge jetzt zum Abschluss zu bringen.
Bitte weisen Sie die bei Ihnen organisierten Fischereifahrzeuge, die noch nicht am elektronischen Logbuch teilnehmen und keine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, auf ihre Ausrüstungspflicht hin. Das elektronische Logbuch ist umgehend, spätestens aber zum 1. Juni 2012, in Betrieb zu nehmen. Die hierfür erforderliche Software mit den dazugehörigen Bedienhinweisen erhalten Sie auf Anfrage bei der BLE.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Fischereibetriebe übergangsweise sowohl das elektronische Logbuch als auch das Papierlogbuch führen sollten. Die Führung des Papierlogbuches kann nach vorheriger Absprache mit der BLE eingestellt werden, sobald der Fischereibetrieb das elektronische Logbuch korrekt ausfüllt und die Daten mindestens einmal täglich an die BLE überträgt.
Wir bedanken uns ganz ausdrücklich für die bisherige gute Zusammenarbeit
und stehen für Rückfragen gern zur Verfugung
gez. Gromke
Verwaltungsvorschrift für Fischereifahrzeuge unter 24 m
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- Kategorie: Erzeugerorganisation
- Veröffentlicht am Sonntag, 25. März 2012 10:32
- Geschrieben von Super User
- Zugriffe: 65
Eine Information über wichtige Änderungen, die nach Nummer 2 zum Teil auch zu Nachrüstungen bei bestimmten Fischereifahrzeugen führen können. Im Einzelnen geht es um folgendes:
1. Die Verwaltungsvorschrift zur Richtlinie für Fischereifahrzeuge unter 24 m Länge mit dem Stand vom 17.01.2012 wurde insbesondere mit einer Anlage zu Ziffer 6 ergänzt. Es handelt sich dabei um den Text der ehemaligen Richtlinie H 1 - Richtlinien für das Verhalten bei stabilitätsgefährdenden Einflüssen auf Fischereifahrzeugen. Wir halten die enthaltenen Hinweise weiterhin für wertvoll und bitten darum, sie weiterhin zu beachten. Die Richtlinie selbst ist mittlerweile außer Kraft gesetzt worden.
2. Die ebenfalls anliegende Richtlinie der EU (2011/15/EU) schreibt unter anderem auf Fischereifahrzeugen die Aus- und Nachrüstung von AIS-Anlagen auf Fischereifahrzeugen ab 15 m Gesamtlänge vor. Es erfolgte eine Staffelung in der Nachrüstfrist entsprechend der Gesamtlänge (siehe Anhang II dieser Richtlinie).
- zwischen 24 und 45 m bis zum 31.05.2012
- zwischen 18 und 24 m bis zum 31.05.2013 und
- zwischen 15 und 18 m bis zum 31.05.2014
- neue Fischereifahrzeuge ab 15 m Gesamtlänge müssen schon seit dem 30.11.2010 mit AIS ausgerüstet werden. Das Vorhandensein der AIS-Anlagen wird mit Sicherheit während der regelmäßigen Funkbesichtigungen bzw. während der Zwischen- oder Erneuerungsbesichtigungen für das Sicherheitszeugnis abgeprüft.
Die Mitarbeiter der Dienststelle Schiffssicherhei sollen die Eigner von Fischereifahrzeugen entsprechend beraten.
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- Kategorie: Internes
- Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Februar 2012 12:14
- Geschrieben von Super User
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ST 8 brennt
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- Kategorie: News
- Veröffentlicht am Freitag, 23. März 2012 09:41
- Geschrieben von Super User
- Zugriffe: 110
Feuer auf der ST 8

Glücklicherweise "nur" Sachschaden, nach dem Brand auf der ST 8

